Für die Betreuung unter drei Jahren fallen pro tägliche Betreuungsstunde im Monat 42,00 € an (Beispiel: Tägliche Betreuungszeit 7.00 bis 16.00 Uhr = 9 Stunden pro Tag = 378,00 € (Monatsgebühr)).
Hinzu kommen Verpflegungspauschalen in unterschiedlicher Höhe.
Kindern ab 3 Jahre bis Schulbeginn sind mit täglich sechs Betreuungsstunden von der Gebühr befreit.
Für die darübergehenden Betreuungen (Ganztagsplätze) fallen pro Betreuungsstunde 26,00 € an (Beispiel: Tägliche Betreuungszeit 7.00 bis 17.00 Uhr = 10 Stunden abzüglich 6 Stunden = 4 Stunden x 26,00 €= 104,00 € Monatsgebühr).
Hinzu kommen Verpflegungspauschalen in unterschiedlicher Höhe.
In allen Kindertagesstätten gibt es für das zweite und jedes weitere Kind eine 20%ige Ermäßigung auf die jeweilige Betreuungsgebühr.
Das Verpflegungsentgelt ist davon nicht betroffen und muss in voller Höhe entrichtet werden.
Auch hier können Sie von der Geschwisterermäßigung profitieren, wenn z.B. ein Kind in eine städtische Einrichtung geht und ein anderes in eine konfessionelle Einrichtung.
Gleiches gilt beim Besuch der Schulkindbetreuung am Nachmittag an mindestens 3 Tagen in der Woche. Die Kindertagesstätte mit dem Geschwisterkind (zweites Kind) benötigt einen Nachweis über die Betreuung des älteren (ersten) Kindes.
Um die Versorgung und Förderung der Kinderbetreuung zu sichern und Hilfen zu erhalten, übernimmt der Main-Taunus-Kreis - in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen - die Betreuungskosten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier zum Herunterladen.