Aufnahme in die Kindertagesstätten

 

Hier erfahren Sie alles rund um das Aufnahmeverfahren.

Die Satzung über die Betreuung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen finden Sie im Anhang.


 

 

Aufnahmeverfahren und -kriterien

Sobald Sie von einer Kindertagesstätte ein Platzangebot erhalten haben, werden Ihre anderen Vormerkungen vorübergehend inaktiv geschaltet.

In dieser Zeit können Sie keine weiteren Angebote erhalten.

 

Bei Annahme eines Platzangebotes gilt:

  • Wenn Sie ein U3-Betreuungsangebot annehmen, bleibt die Vormerkung für Ü3 natürlich bestehen. Ihre verbleibenden Vormerkungen für die U3-Betreuung werden gelöscht.
  • Kommt es zu keinem Abschluss eines Betreuungsvertrages, werden Ihre Vormerkungen wieder aktiviert. Sie können dann ein neues Angebot erhalten, allerdings ist dies mit längeren Wartezeiten verbunden.

 

Bitte beachten Sie:

Die Platzangebote für Kinder ab 3 Jahre erhalten Sie in der Regel gegen Ende eines Kalenderjahres für das kommende Kindergartenjahr (Beginn 31.07.).

 

Aufnahmekriterien:

  • Die Platzvergabe bei Kindern ab 3 Jahre erfolgt in erster Linie nach der Reihenfolge des Geburtsdatums
  • Geschwisterkinder können nach Möglichkeit die gleiche Einrichtung besuchen
  • soziale Härtefälle führen unter Umständen zu einer bevorzugten Aufnahme
  • für die verlängerte Betreuungszeit mit Mittagessen ist die Berufstätigkeit beider Elternteile Voraussetzung. Dies ist durch Belege nachzuweisen. Arbeitssuchende und in Ausbildung befindliche Personen werden der Berufstätigkeit gleichgestellt
  • Bei der Platzvergabe für Kinder ab 1 Jahr können auch das Geschlecht und/oder die Altersmischung in den Gruppen eine Rolle spielen (siehe unten).

 

Betreuungsvertrag / Aufnahmebescheid

Den Betreuungsvertrag / Aufnahmebescheid mit weiteren Unterlagen erhalten Sie schriftlich oder per E-Mail.

 

Bitte beachten Sie:

Die Vergabe der Plätze im U3 Bereich ist gesetzlich so geregelt, dass 50% der Kinder in einer Krippengruppe zwischen dem 1. und 2. Lebensjahr und 50% der Kinder zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr sein müssen. Dies basiert auf dem bereitgestellten Fachkraftschlüssel und dem sog. Kindfaktor, der die Gesamtplatzzahl von max. 12 Kindern pro Gruppe bestimmt.

Deshalb kann es dazu kommen, dass tatsächlich nur ein Krippenplatz für die Altersgruppe 1-2 Jahre frei ist und somit ein jüngeres Kind vor einem älteren Kind vorrangig einen Krippenplatz bekommt.

Bei der Vergabe der Plätze im Ü3 Bereich ist noch auf Folgendes zu achten:

Einrichtungen, die sowohl U 3 Plätze als auch Ü 3 Plätze anbieten, werden vorrangig ihre Krippenkinder in den Elementarbereich übernehmen. Erst dann, können weitere Ü 3 Plätze aus der Vormerkliste vergeben werden. 

 

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